Honorar

Derzeit werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen übernommen.

Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten für eine Behandlung liegen bei 90 €.

Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung abzuklären.

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmen der Mindestsätze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier empfehle ich vorab eine Klärung.

Mittlerweile übernehmen auch einige der gesetzlichen Krankenkassen anteilige Kosten der osteopathischen Behandlung.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenübernahme.